Fachstelle Beratung Alimenteninkasso
Wir beraten und unterstützen Sie
- beim Einbringen ausstehender Unterhaltszahlungen (Alimente)
- bei der Berechnung von Indexanpassungen
- bei der Stellung eines Antrags auf Alimentenbevorschussung bei Ihrer Gemeinde
Die Alimentenhilfe ist im Gesetz geregelt. Lesen Sie unseren Informationsflyer "Wenn die Alimente ausbleiben ....." und erfahren Sie, das Sie ein Recht auf Hilfe und Unterstützung haben!
Unser Merkblatt Information über das Inkasso von Unterhaltsbeitraegen informiert Sie ebenfalls über die rechtliche Situation in Graubünden und gibt Ihnen zudem Auskunft darüber, welche Voraussetzungen für ein Inkasso durch unsere Fachstelle erfüllt sein müssen.
Die Alimentenbevorschussung in unserem Kanton regelt die Verordnung BR 215.050 Verordnung über die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für unterhaltsberechtigte Kinder. Der Antrag für eine Bevorschussung erfolgt über die Wohnsitzgemeinde der Alimentengläubigerin/des Alimentengläubigers.
Beratung 50 Min. / Fr. 80.-- / Weiterführende Arbeiten 1 Std. / Fr. 80.--
Beatrix Westreicher, Alimentenfachfrau, Personalberaterin mit eidg. Fachausweis
graubuenden@frauenzentrale.ch
